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Warum die Vorschriften zu Wahlen einer Überarbeitung bedürfen

Bei der 2026 stattgefundenen Gemeinderatswahl in Bad Füssing hat eine Wählergemeinschaft die meisten Stimmen bekommen. Der Amtsinhaber Tobis Kurz gewann 70,8 Prozent aller Stimmen, wurde daher als 1. Bürgermeister bestätigt. Die Wahl seiner Stellvertreter ist jedoch einer Demokratie unwürdig, weshalb die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern dringend zu überarbeiten ist.

Dass Daniela Albrecht (CSU) bei der Gemeinderatswahl 2026 nicht 2. Bürgermeisterin von Bad Füssing wurde, ist schlicht dem Wahlsystem geschuldet, denn in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern heißt es in Artikel 39, dass die weiteren Stellvertretungen für den ersten Bürgermeister der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder bestimmt [1].

Mit dieser Bestimmung ist der Wille der Bürger hinsichtlich der Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter außer Kraft gesetzt, da dadurch Personen diese Posten bekommen können, die von den Bürgern mehrheitlich nicht gewünscht sind. So hat Daniela Albrecht bei der Gemeinderatswahl 2.151 Stimmen erhalten, während der gewählte 2. Bürgermeister, Herr Florian Maier, lediglich 677 Stimmen auf sich vereinen konnte. Der 3. Bürgermeister, Herr Wolfgang Doppelhammer hat zwar beachtliche 1.099 Stimmen gewinnen können, doch haben drei CSU-Kandidaten mit 1.742, 1.522 und 1.381 Stimmen jeweils deutlich mehr Stimmen auf sich vereinigen können [2].

Somit zeigt sich, dass die Vorschrift in der Gemeindeordnung, nach der die Stellvertreter explizit vom Gemeinderat zu wählen sind, dazu führt, dass der Wille der wahlberechtigten Gemeindebewohner keine Berücksichtigung findet. Dieses System führt vielmehr dazu, dass Spezlwirtschaft möglich wird.

Somit ist die Bayerische Staatskanzlei aufgerufen, den Artikel 39 derart abzuändern, dass künftig ausschließlich über die Anzahl der bei Wahlen erreichten Stimmen festgelegt wird, wer 1., 2. und 3. Bürgermeister einer Gemeinde oder einer Stadt in Bayern wird.

Entsprechende Vorschriften sind nicht nur für Gemeinde- und Stadtratswahlen, sondern auch für Land- und Bundestagswahlen zu ändern. Wer Bundeskanzler, Minister oder Bundespräsident wird, sollte das Volk bestimmen. Zudem sollte es verpflichtend werden, dass der Bundespräsident eine Person außerhalb des Parteienspektrums wird, damit es wenigstens von dieser Seite einen kritischen Beobachter der Regierungsarbeit gibt. Selbstredend, dass auch der Bundespräsident vom Volk gewählt werden sollte.

Dies gilt auch für Richter. Insbesondere die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts müssen künftig zwingend vom Volk gewählt werden, damit auch von dieser Seite wieder Urteile gefällt werden, die „im Namen des Volkes“ und nicht im Namen der Regierung ergehen, wie es beispielsweise zur Corona-Zeit der Fall war [4].

Vielen Dank für Ihre Lesezeit!

Ihr Wolfgang Fottner


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