Die Erbschaftsteuer – der neidvolle Griff in die Taschen der Erben

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Warum die Erbschaftsteuer abzuschaffen ist

Gegenwärtig gibt es in Deutschland einen Ideen-Wettkampf zwischen linken Parteien, wie man noch mehr Geld von Erben einbehalten könnte. Es gilt, den Krieg in der Ukraine zu finanzieren, die Bundeswehr aufzurüsten und Gelder ohne Sinn und Verstand für eine große Zahl ideologischer Projekte umzuverteilen. Aber auch für die Erbschaftsteuer gilt: Je höher diese ist, desto geringer ist der Nutzen daraus für die Menschen in Deutschland. Zeit, diese Fehlsteuer komplett abzuschaffen!

Erst im Jahre 1906 wurde in Deutschland beziehungsweise dem damaligen Deutschen Kaiserreich mit dem Reichserbschaftsteuergesetz eine Erbschaftsteuer eingeführt. Diese galt allerdings nur für entferntere Verwandte, während Kinder und Ehegatten damals komplett steuerfrei blieben!

Zudem war die Erbschaftsteuer im Deutschen Kaiserreich im Vergleich zu heute deutlich niedriger und von weitreichenden Ausnahmen geprägt. Der Spitzensteuersatz lag im Kaiserreich bei lediglich 8 %. Ehegatten und Kinder blieben komplett von der Steuer befreit. Dies diente dazu, den Familienbesitz über Generationen hinweg ungeschmälert zu erhalten [1].

Ein Vergleich der Steuersätze zeigt, dass sich heutige Regierungen sehr weit von einer maßvollen Besteuerung im Erbfall entfernt haben.

Verwandtschaftsgrad

Kaiserreich (1906)

Heute (2024)

Geschwister

4 %

15 % bis 43 % (Klasse II)

Nichten / Neffen

6 %

15 % bis 43 % (Klasse II)

Schwiegerkinder / -eltern

6 %

15 % bis 43 % (Klasse II)

Cousins / entfernte Verwandte

8 %

30 % bis 50 % (Klasse III)

Nichtverwandte (Freunde)

8 %

30 % bis 50 % (Klasse III)

Interessant ist, dass damals die Erbschaftsteuer nur deswegen eingeführt wurde, um damit unter anderem die Flottenrüstung zu finanzieren. Somit zeigt sich kein Unterschied zum Handeln heutiger Regierungen, die ebenfalls die Erbschaftsteuer für derartige Projekte nutzen möchten.

Der Staat betrachtet heute Erbschaften außerhalb der Kernfamilie als "leistungsloses Einkommen". Wer nicht direkt verwandt ist, wird steuerlich fast wie ein Fremder behandelt, was zu einer Abgabe von fast der Hälfte des Erbes führen kann.

Das ist ein Unding und eine grobe Ungerechtigkeit, denn es kann durchaus sein, dass eine Lebensgefährtin ihren kranken, wohlhabenden Freund bis zu seinem Tod pflegt und dann aus seinem Haus ausziehen muss, weil dieses in teurer Gegend liegt und daher eine extrem hohe Summe als Erbschaftsteuer abzuführen ist.

Wenn das eingezogene Geld dann etwa in der Ukraine zur Aufrechterhaltung eines sinnlosen Krieges eingesetzt wird, ist es in kürzester Zeit weg, ohne dass damit Nützliches vollbracht wurde. Somit zeigt sich: Je mehr Steuereinnahmen ein Staat vereinnahmt, desto weniger sinnvoll werden diese verwendet. Hinzu kommt, dass nach der absehbaren Niederlage der Ukraine in Deutschland erneut an der Steuerschraube gedreht wird, da die Folgelasten der Niederlage sowie die ausfallenden Gelder für die Rückzahlung der Darlehen kompensiert werden müssen. Das zeigte sich auch nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, wo das angeschlagene Reich nicht nur bei Enkeln und Neffen, sondern auch bei Kindern und Ehepartnern die Hände aufhielt, um die irren Reparationsforderungen der „Siegermächte“ zu befriedigen.

Wenn gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Juristische Personen des öffentlichen Rechts und politische Parteien keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, warum dann Familien und deren Verwandtschaft?

Während Kirchen beim Tod eines Papstes ihr Vermögen behalten können, müssen private Familienstiftungen alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer berappen [4]. Und die gleichen Parteien, die munter an der Erbschaft-Steuerschraube drehen, sind von dieser nicht betroffen! Ein Unrecht, das zum Himmel stinkt und das nach Abschaffung der Erbschaftsteuer auch für Familien schreit.

Wie absurd das Erbrecht mittlerweile ist, musste auch ein Pfarrer aus Sachsen-Anhalt erfahren, der als Erbe eingesetzt wurde und dieses an eine Religionsgemeinschaft weiterleitete. Er wurde zur Zahlung der Erbschaftsteuer verpflichtet, obwohl er davon überhaupt keinen Nutzen hatte [5].

Unterstützen sich Familienmitglieder untereinander mit zinsgünstigen Darlehen, so urteilt der Bundesfinanzhof, dass hier eine unerlaubte Schenkung vorläge, daher eine Schenkungssteuer zu zahlen sei [6]. Die Menschen sollen zwar ihre Organe spenden oder Brot für die Welt finanziell unterstützen, dürfen jedoch keine Familienangehörigen unterstützen, die beispielsweise anders nicht in der Lage sind, eine politisch zwangsweise geforderte neue Heizung zu finanzieren.

Nun kommen Politiker auch noch auf die Idee, dass Patienten trotz steigender Krankenkassenkosten künftig ihre Zahnarztkosten selbst tragen sollen [7]. Während Messerstecher sich natürlich nicht an den Behandlungskosten ihres Tuns beteiligen müssen, sollen anständige Bürger, die dieses Land am Laufen halten, immer noch weiter ausgepresst werden.

Absolut unqualifizierte politische Akteure haben es fertiggebracht, ein ehemals starkes Land dem Verfall preiszugeben. Eine stark steigende Arbeitslosigkeit aufgrund einer völlig irrigen Energiewende – die mit der Zerstörung hunderttausender Arbeitsplätze in den verschiedensten Branchen einhergeht – hat zusammen mit irren Steuern und Abgaben dafür gesorgt, dass bereits über 16 Prozent der Deutschen armutsgefährdet sind [8].

Doch müssen sich auch die Menschen in Deutschland selbst an die Nase fassen, da der Zustand Deutschlands nicht zuletzt das Ergebnis ihres Wahlverhaltens ist. Wer linke Parteien wählt, bekommt linke Politik. Wer das nicht möchte, muss sich informieren, welche Partei seinen Vorstellungen entspricht. Schließlich wird das auch bei Konsumgütern gemacht, wenn sich das priorisierte Modell als Totalausfall entpuppt. Dann könnte auch die Erbschaftsteuer massiv sinken oder gar entfallen, wenn vernünftige Politik die Ausgaben des Staates wieder in geordnete Bahnen führt.

Vielen Dank für Ihre Lesezeit!

Ihr Wolfgang Fottner

Quellen:


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